Eine Möglichkeit ist die Aufarbeitung durch einen Täter-Opfer-Ausgleich. Alle Beteiligten können zu jeder Zeit einen Täter-Opfer-Ausgleich anregen!
Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?
Ein TOA ist der Versuch einer außergerichtlichen Konfliktlösung mit Hilfe eines neutralen Vermittlers.
Dieses Angebot soll die negativen Folgen einer Straftat für beide Parteien verringern und eine Wiedergutmachung ermöglichen.
Über die Form der Wiedergutmachung entscheiden die Konfliktbeteiligten selbst.
Welche Chancen bietet der Täter-Opfer-Ausgleich?
- die persönliche Aussprache im geschützten Rahmen und im Beisein eines Vermittlers ermöglicht eine Tataufarbeitung
- aktive Mitwirkung bei der Klärung und Lösung des Konflikts sowie über die Form der Wiedergutmachung
- die Möglichkeit einer schnellen und unbürokratischen Vermeidung eines Rechtsstreits
Rechtliche Grundlagen
Der TOA ist ein außergerichtliches Verfahren der Konfliktlösung zwischen Opfern und Tätern auf der Grundlage der §§ 45, 47 und 10 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und wird als Alternative zu einem Gerichtsverfahren durchgeführt. Die Aufgabe der neutralen Vermittlung übernehmen in unserem Verein Jasmin Batz und Jörg Müller.
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