Alkoholkonsum ist in der Wohngruppe verboten. Angemessener Alkoholkonsum außerhalb des Geländes kann nicht kontrolliert werden und wird insofern toleriert, wenn er in unseren Augen angemessen geschieht. Es folgt also nicht sofort ein Rausschmiss, wenn jemand an oder betrunken in die Wohngruppe zurückkehrt. Allerdings wird das immer individuell betrachtet und besprochen.
Rauchen ist für alle Jugendlichen ab 18 Jahren im Garten der TWG erlaubt. U18-Jährige dürfen nicht auf dem Gelände rauchen.