In der Regel wird der Aufenthalt vom zuständigen Jugendamt finanziert. In den seltensten Fällen betrifft es auch den Bezirk (z.B. Mittelfranken).
In der Regel wird der Aufenthalt vom zuständigen Jugendamt finanziert. In den seltensten Fällen betrifft es auch den Bezirk (z.B. Mittelfranken).