Wir benötigen eine offizielle Anfrage über das zuständige Jugendamt. Dieses sendet uns dann notwendige Unterlagen zu, damit wir uns ein Bild machen können. Eine IFHB (s. unten) ist immer möglich. Falls sich der Platz konkretisiert, erfolgt nach der IFHB ein sog. Bewerber*innen Interview. Eine Fachkraft unterhält sich mit dem jungen Menschen und eine andere mit den Eltern/ dem Jugendamt o.ä.  

Wir sind keine Langzeiteinrichtung, d.h. der Aufenthalt in der TWG umfasst in der Regel ca. 1,5 bis 2,5 Jahren. Das wird immer individuell besprochen und hängt z.B. auch vom Alter ab.